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Inhalt Die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden des
Kantons Obwalden publizieren grundsätzliche Entscheide in der Reihe "Verwaltungs- und
Verwaltungsgerichtsentscheide des Kantons Obwalden" (VVGE) und im "Amtsbericht
über die Rechtspflege des Kantons Obwalden" (AbR). Die Staatsanwaltschaft publiziert auf ihrer Webseite www.strafurteile.ch (derzeit deaktiviert) erst- und zweitinstanzliche Strafurteile sowie Entscheide betreffend Administrativmassnahmen im Strassenverkehr.
Hinweise zur digitalen Fassung Die älteren Bände der VVGE
und der AbR wurden nachträglich
digitalisiert. Bei der Digitalisierung oder der Nachbearbeitung können sich Fehler
eingeschlichen haben. Für die Korrektheit der Daten wird deshalb keine Garantie abgegeben.
Konsultieren Sie in jedem Fall die offizielle, gedruckte Fassung. In der digitalen Fassung wurden
die Seitenzahlen und die
Absatzformatierung entfernt. Im Titel des einzelnen Entscheids ist die
Anfangsseite des Entscheides angegeben. Die Zeichenformatierungen konnten nur teilweise
beibehalten werden. Offensichtliche Schreibfehler
wurden korrigiert oder mit einer Anmerkung versehen. Die Verweise auf andere, in den VVGE und AbR publizierte kantonale Entscheide wurden verlinkt. Um die Trefferquote der Volltextsuche zu erhöhen wurden die Zeichenfolgen "Ae", "Oe" und "Ue" bei sämtlichen Entscheiden in "Ä", "Ö" und "Ü" umgewandelt und die Trennzeichen entfernt.
Aufbau der Entscheide Der Inhalt der Entscheide wird am Anfang in einem Leitsatz (Regeste) kurz umschrieben, wobei seine Rechtsgrundlage angeführt wird. Sachverhalt und Erwägungen werden soweit wiedergegeben, als sie den Leitsatz begründen.
Gesetzesregister Die Leitsätze werden in einem Sachregister zusammengefasst, das, nach Erlassen geordnet, dem Aufbau des systematischen Registers zur Gesetzesdatenbank bzw. dem Register der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts/Staatsvertragsrechts folgt. Damit wird das Auffinden der Rechtsprechung zu einem bestimmten Artikel wesentlich erleichtert. Das im Internet publizierte Gesetzesregister stellt einen Zusammenzug des VVGE-Generalregisters zu den Bänden I-XI (1966 bis 1994), des AbR-Generalregister zu den gerichtlichen Entscheiden 1976 bis 2001 und der Register der VVGE-Bände XV (1995 bis 2001) und XVI (2003 und 2004) und der Register der AbR-Bände 2002/03 und 2004/05 dar. Das Register folgt der Systematik der GDB und der SR. Nicht mehr in Kraft stehende Erlasse werden unterhalb der aktuellen Fassung aufgelistet bzw. an einem sinngebenden Ort platziert. Kommunale Erlasse wurden an einem sinngebenden Ort der kantonalen Systematik eingegliedert. So folgen beispielsweise die kommunalen Baureglemente den kantonalen Bau- und Planungsrechtserlassen, Kanalisationsreglemente nach den kantonalen Erlassen über den Gewässerschutz. Die Abkürzungen der Erlasse wurden im Gesetzesregister teilweise angepasst (z.B. das BauG vom 4. Juni 1972 wird mit aBauG bezeichnet). Diese Kennzeichnung konnte im Gesetzesregister nicht vollständig durchgeführt werden. Die in den einzelnen Entscheiden enthaltenen Erlassabkürzungen wurden nicht geändert, so dass ein Hinweis auf das BauG - je nachdem - ein Hinweis auf das Baugesetz aus dem Jahr 1965, 1972 oder 1994 sein kann. Für die Korrektheit und die Vollständigkeit des Gesetzesregisters wird keine Garantie abgegeben. Konsultieren Sie auch die gedruckten Register.
Volltextsuche Es besteht die Möglichkeit, die Volltextsuche auf die Bände der VVGE oder der AbR einzugrenzen, oder eine Suche über sämtlichen VVGE- und AbR-Bände durchzuführen. Weitere Eingrenzungen sind nicht möglich. Die Suchmaschine listet dem Suchbegriff ähnliche Wörter auf. Die Verwendung von Platzhaltern (*, ?) ist nicht notwendig. Suchen Sie ein exaktes Wort, setzen Sie dieses in doppelte Anführungszeichen (z.B. "Überprüfungsbefugnis"). Sie können auch logische Operatoren (AND, OR) verwenden, um eine kombinierte Wortsuche durchzuführen. Der Suchmechanismus und die Indexierung der Suchbegriffe sind vom Server vorgegeben. Aus ungeklärten Gründen werden bestimmte Begriffe vom Suchmechanismus nicht indexiert und angezeigt (beispielsweise das Wort "Ehe"). Es wird abgeklärt, weshalb die Suche bei bestimmten Begriffen nicht funktioniert und ob eine Aktualisierung der Server-Software zu einer Verbesserung führt. Für die Korrektheit und die Vollständigkeit der Suchergebnisse wird keine Garantie abgegeben. Konsultieren sie auch die gedruckte Ausgabe.
Zitierregel Die VVGE-Bände sind mit fortlaufenden römischen Zahlen nummeriert und mit den Jahreszahlen versehen. Die einzelnen Entscheide sind mit arabischen Nummern beziffert. In der heutigen Praxis werden die VVGE wie folgt zitiert: VVGE 2003/04 Nr. 41 oder VVGE 2003 und 2004 Nr. 41. Beim Zitieren der Aufsätze wird auf die entsprechende Seitenzahl verwiesen (z.B. VVGE 1999 und 2000, S. 203). Diese Seitenzahlen sind - abgesehen von der ersten Seitenzahl - in der digitalen Version nicht ersichtlich. Die AbR-Bände sind mit den Jahreszahlen versehen und werden wie folgt zitiert: AbR 2004/05 Nr. 1 oder AbR 2004/2005 Nr. 1. Der Aufsatz, welcher in AbR 1980/81, S. 125 ff. abgedruckt ist, wird mit der Seitenzahl zitiert. Die Seitenzahlen sind in der digitalen Version - abgesehen von der ersten Seitenzahl - nicht ersichtlich. Beim Zitat einzelner Erwägungen werden diese hinter der Entscheidnummer angeführt, z.B. VVGE 2003/04 Nr. 41 Erw. 4a oder AbR 2000/01 Nr. 10 Erw. 2.
Bestellen der gedruckten Bände Bei der Hochwasserkatastrophe im August 2005 wurde ein Grossteil der Lagerbestände der VVGE und der AbR zerstört. Eine Bestellung bei der Staatskanzlei oder der Obergerichtskanzlei ist nur möglich, soweit noch genügend Lagerbestände vorhanden sind. Eine Bestellung der AbR ist erst ab dem Band AbR 2004/05 möglich. Weiter zur Bestellung von VVGE-Bänden... Weiter zur Bestellung von AbR-Bänden...
Die Reihen können auch in der Kantonsbibliothek eingesehen oder unter dem kostenpflichtigen Dienst www.swisslex.ch konsultiert werden. |